Verpackungslizenzierung – umfassende Verpflichtungen auch in und nach Österreich

Verpackungslizensierung

Die Regelung, dass jeder Versandhändler/Online-Shop, der ein verpacktes Produkt an den Endverbraucher in Deutschland liefert, gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Rücknahme und Verwertung des eingesetzten Verpackungsmaterials sicherzustellen (sogenannte Verpackungslizenzierung), ist weithin bekannt.

Mehr zu den generellen Regelungen hier.

Vielen hingegen nicht bekannt ist, dass es entsprechende Vorgaben auch in Österreich gibt. Bereits seit 1992 sind alle Hersteller und Inverkehrbringer – auch im Bereich E‑Commerce – gemäß der österreichischen Verpackungsverordnung (VerpackVO) verpflichtet, für die Rücknahme und die Verwertung der von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, aufzukommen. Dazu müssen sie sich an einem sogenannten Sammel- und Verwertungssystem (SVS) beteiligen, das für sie die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungsabfälle organisiert.

Das frühere Monopol der Altstoff Recycling Austria AG (ARA) wurde im Januar 2015 mit der Liberalisierung des Marktes abgeschafft. Aktuell gibt es sechs Sammel- und Verwertungssysteme im Wettbewerb. Zur Überwachung der Lizenzierungspflicht prüft die Verpackungskoordinierungsstelle (VKS) jährlich stichprobenartig verpflichtete Unternehmen. Eine Prüfungsverweigerung ist gemäß Abfallwirtschaftsgesetz strafbar.

Die VerpackVO unterscheidet zwischen Haushalts- und Gewerbeverpackungen. Ausschlaggebend für die Einstufung sind verschiedene Größenkriterien, wie u. a. Fläche oder Volumen. Bei beiden Verpackungsarten gibt es elf Materialfraktionen (u. a. Papier, Glas, Kunststoff, Aluminium, Eisenmetall, Getränkekartons, Holz), nach denen die zu beteiligenden Verpackungen bei der Meldung unterschieden werden müssen.

Lizenzierung auch für ausländische Versandhändler verpflichtend

Seit Januar 2016 sind auch Versand- und Onlinehändler aus dem Ausland, die Verkaufsverpackungen nach Österreich exportieren, verpflichtet, diese bei einem Sammel- und Verwertungssystem zu lizenzieren. Ebenso sind Versandverpackungen an einem System zu beteiligen. VKS-Prüfungen werden entsprechend durchgeführt.

Für ausländische Versand- und Onlinehändler mit kleineren Mengen gibt es zwei Möglichkeiten der Lizenzierung:

  1. Abschluss eines Pauschalvertrages mit Festpreis – möglich bis zu einer Höhe von jeweils 1.500 kg in Verkehr gebrachte Haushalts- oder Gewerbeverpackungen,
  2. Lizenzierung der exakten Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen je Packstoff

Mit activate − by Reclay einfach und rechtskonform kleine Mengen lizenzieren

Die Reclay Group bietet mit ihrem von Trusted Shops zertifizierten Onlineportal activate – by Reclay eine einfache und rechtssichere Lizenzierung der in Österreich in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen an.

Über das Portal ist es auch ausländischen Online- und Versandhändlern möglich, ihre verpackungsrechtlichen Pflichten in nur wenigen Minuten zu erfüllen. Als Nachweis erhält der Kunde direkt nach der Bezahlung eine Mengenbescheinigung. Online-Lizenzierer können selbst entscheiden, ob sie direkt die gesamte Jahresmenge melden oder unterjährig nachlizenzieren möchten.

Mit activate sind die Kunden äußerst flexibel – nicht zuletzt, da das Portal rund um die Uhr erreichbar ist. Ferner gibt es weder eine Mindestmenge noch eine Vertragsbindung.

14.05.17
Gastautorin Dorothee Stamm

Gastautorin Dorothee Stamm

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