Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – nichts für KMU?
Wir erklären Ihnen in diesem Rechtstipp der Woche, welche Einschränkungen unzulässig sind und welche Vorgaben des Herstellers Sie beachten müssen.
1. CDU / CSU - "Gemeinsam ein modernes Deutschland"
2. SPD - "Aus Respekt vor Deiner Zukunft."
3. AFD - "Deutschland. Aber normal."
4. FDP - "Nie gab es mehr zu tun."
5. DIE LINKE - "Zeit zu handeln!"
6. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN - "Deutschland. Alles ist drin."
7. Unser Tipp
Am 26. September ist es soweit: zum 20. Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wird der Deutsche Bundestag gewählt. Im Vorfeld wird dabei teilweise von einer richtungsweisenden Wahl gesprochen, bei der der Ausgang bisher komplett offen erscheint. Die Ideen der Parteien in Bezug auf den Datenschutz könnten dabei zum Teil nicht unterschiedlicher sein. Welche Daten sollen zukünftig wie geschützt werden und sollen Verfahren zur umfassenden Kontrolle eingeführt werden?
Wir schauen uns die Wahlprogramme aller aktuell im Bundestag vertretenen Parteien an und geben Ihnen in dieser Sonderausgabe des Rechtstipp der Woche einen Überblick über die wichtigsten Positionen und Vorhaben in Bezug auf das Thema Datenschutz.
Hinweis: Die Reihenfolge der aufgeführten Parteien richtet sich ausschließlich nach den Ergebnissen der letzten Bundestagswahl und hat keine tiefere Bedeutung. Die Auswahl der jeweiligen „Datenschutz-Highlights“ beruht auf einer redaktionellen Entscheidung.
Ein Blick in die Wahlprogramme der Parteien lohnt sich definitiv. Auch in Bezug auf den Datenschutz finden sich interessante Haltungen und Vorhaben. Letztlich müssen Sie als Bürgerin und Bürger entscheiden, welches Programm Ihre Interessen am besten vertritt.
Deshalb nur folgender Tipp: Bei diesem knappen Rennen entscheidet Ihre Stimme am Ende darüber, wie die Bundesrepublik zukünftig regiert wird. Nutzen Sie daher Ihre Stimme und gehen Sie am 26. September wählen!
Leon Ferme ist Wirtschaftsjurist und seit 2020 für die Trusted Shops GmbH im Bereich Legal Services tätig. Sein Bachelorstudium des Wirtschaftsrechts hat er an der Technischen Hochschule Köln absolviert, an der er auch sein Masterstudium des Medienrechts und der Medienwirtschafts durchführt. Er setzt sich intensiv mit den für Online-Shops relevanten Rechtsgebieten, wie Datenschutz- und E-Commerce-Recht auseinander.
Wir erklären Ihnen in diesem Rechtstipp der Woche, welche Einschränkungen unzulässig sind und welche Vorgaben des Herstellers Sie beachten müssen.
Großer Paukenschlag in Brüssel: Die Europäische Kommission hat den neuen Angemessenheitsbeschluss – das Trans-Atlantic Data Privacy Framework ("TADPF"