Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – nichts für KMU?
Wir erklären Ihnen in diesem Rechtstipp der Woche, welche Einschränkungen unzulässig sind und welche Vorgaben des Herstellers Sie beachten müssen.
Am 13. Juni 2014 trat das neue Verbraucherrecht in Kraft. Diese Änderung hatte große Auswirkungen auf alle Online-Händler. Damit Sie überprüfen können, ob Sie alles umgesetzt haben, haben wir kurze Video-Seminare erstellt, in denen wir die Änderung en Detail auffühen. Das Thema Wertersatz beschäftigt viele Händler, deswegen wollen wir dies im elften Teil unseres Video-Seminars behandeln.
Dr. Carsten Föhlisch und Martin Rätze, beide Rechtsexperten bei Trusted Shops erklären in diesem Video-Seminar das neue Recht nach der Verbraucherrechterichtlinie.
Die Vorschriften zum Wertersatz nach Ausübung des Widerrufsrechts wurden ebenfalls durch die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie reformiert. Wertersatz für einen Wertverlust der Ware muss der Verbraucher gemäß § 357 Abs. 7 BGB nur leisten, wenn
"der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war."
Diese Prüfung ist oft aufwendig und führt häufig auch zum Streit zwischen Online-Händlern und Verbrauchern. Damit Sie auf der sicheren Seite beim Thema Wertersatz sind, haben wir dies im elften Teil unseres Video-Semiars für Sie erklärt:
25.01.15Wir erklären Ihnen in diesem Rechtstipp der Woche, welche Einschränkungen unzulässig sind und welche Vorgaben des Herstellers Sie beachten müssen.
Großer Paukenschlag in Brüssel: Die Europäische Kommission hat den neuen Angemessenheitsbeschluss – das Trans-Atlantic Data Privacy Framework ("TADPF"