Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – nichts für KMU?
Wir erklären Ihnen in diesem Rechtstipp der Woche, welche Einschränkungen unzulässig sind und welche Vorgaben des Herstellers Sie beachten müssen.
Die Freude im Osternest ist schnell verflogen, wenn der geschenkte Laptop oder das Tablet nicht funktioniert. Doch wer ist im Rückgabefall für die Sicherung bzw. ordnungsgemäße Löschung der ggf. auf dem Endgerät befindlichen Daten zuständig? Reicht es als Händler aus, seine Kunden zur Datensicherung und Löschung mittels entsprechender Informationen zu unterrichten, um jegliche datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit auszuschließen? Darüber sprechen Thomas und Konstantin in unserer heutigen Podcastfolge.
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06.04.21Wir erklären Ihnen in diesem Rechtstipp der Woche, welche Einschränkungen unzulässig sind und welche Vorgaben des Herstellers Sie beachten müssen.
Großer Paukenschlag in Brüssel: Die Europäische Kommission hat den neuen Angemessenheitsbeschluss – das Trans-Atlantic Data Privacy Framework ("TADPF"