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Video-Seminar zum neuen Verbraucherrecht: Versandkosten & Lieferdatum

Geschrieben von Admin | Dec 31, 2014 11:00:00 PM
<p>Am 13. Juni 2014 trat das neue Verbraucherrecht in Kraft. Diese &Auml;nderung hatte gro&szlig;e Auswirkungen auf alle Online-H&auml;ndler. Damit Sie &uuml;berpr&uuml;fen k&ouml;nnen, ob Sie alles umgesetzt haben, haben wir kurze Video-Seminare erstellt, in denen wir die &Auml;nderung en Detail auff&uuml;hen. Im vierten Teil geht es um die Angabe von Versandkosten und des Liefertermins.</p> <p>Dr. Carsten F&ouml;hlisch und Martin R&auml;tze, beide Rechtsexperten bei Trusted Shops, erkl&auml;ren in diesem Video-Seminar das neue Recht nach der Verbraucherrechterichtlinie.</p> <p>In unserem vierten Video gehen wir auf zwei Themenkomplexe ein. Zun&auml;chst behandeln wir die Angabe der Versandkosten im Online-Shop.</p> <p>Insbesondere beleuchten wir die Frage, ob die "Erleichterung" im Gesetz zur Angabe von Versandkosten, sofern diese vern&uuml;nftigerweise nicht im Voraus berechnet werden k&ouml;nnen, &uuml;berhaupt einen Anwendungsbereich haben kann.&nbsp;</p> <p>Der zweite Komplex behandelt die Pflicht zur Angabe eines Termins, bis zu dem der Unternehmer die Ware liefern muss. Was genau bedeutet eigentlich Termin? Genaues Datum und evtl. sogar Uhrzeit? Oder reicht es weiterhin zu schreiben, "Lieferung in 2 bis 4 Tagen"? Reicht es gar anzugeben, wann der Artikel versandfertig ist oder ist anzugeben, wann der Artikel beim Verbraucher eintrifft?</p> <p><iframe frameborder="0" src="//www.youtube.com/embed/ed_lXD9MKtE" width="420" height="315" allowfullscreen=""></iframe></p> <h2>Aktuelle Rechtsprechung</h2> <p>Das <a href="http://anwalt-siegburg.de/Urteile/29W1935-14OLGMuenchen.pdf" target="_blank">OLG M&uuml;nchen (Beschluss v. 8.10.2014, 29 W 1935/14)</a> hat sich bereits mit der Frage der Lieferzeitangabe unter neuem Recht besch&auml;ftigt und entschieden, dass es (weiterhin) zul&auml;ssig ist, die Lieferzeit mit "ca. 2 bis 4 Werktagen" anzugeben.</p> <p>Weiterhin unzul&auml;ssig sind aber Angaben zur Lieferzeit, die durch Zust&auml;ze wie "in der Regel" oder "voraussichtlich" relativiert werden.</p>